Verbandbuch DIN A5
Verbandbuch führen – warum?
Bei den meisten Unfällen in Betrieben handelt es sich zum Glück nur um kleine Verletzungen. Dennoch muss jede, selbst geringfügige oder harmlose Verletzung notiert werden. Mit der Notiz wird dokumentiert, dass die Verletzung während der Arbeit zugezogen wurde. Nur so kann ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung nachgewiesen werden, falls es zu Spätfolgen kommt. Die erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen können z. B. in einem Verbandbuch nach BGI 511.1 bzw. 511.2 notiert werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt fünf Jahre.
Eigenschaften:
• 50 Blatt
• Nach BGI 511-1